Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

Bevor das Fliegen los geht muss die Tauglichkeit untersucht werden

Die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung welche für die Ausbildung oder den Erhalt der Lizenz benötigt werden, darf ausschließlich durch einen amtlich anerkannten flugmedizinischen Sachverständiger (Fliegerarzt) unter Einhaltung der amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werden. Der „Fliegerarzt“ befindet sich in Österreich entweder in einem der drei Aeromedical Center (AeMC) oder in fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2. Nach erfolgter Untersuchung erhält man ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.

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Es gibt für Luftfahrer in Österreich zwei verschiedene Klassen von Medizinischen Tauglichkeitszeugnissen

  • Klasse 1: Für Berufsluftfahrzeugführer
  • Klasse 2: Für Privatluftfahrzeugführer

Die zwei Klassen unterscheiden sich durch die unterschiedliche Höhe der Anforderung an den Gesundheitszustand und die Funktion der Organe, wobei die Anforderungen in Klasse 1 höher liegen als in Klasse 2. Aus diesem Grund ist der Untersuchungsumfang der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, sowie die Schlussfolgerung bei der Beurteilung von gesundheitlichen Mängeln nicht der selbe.