Funkerzeugnis

Erfahren Sie hier alles was sie über Funkerzeugnisse wissen müssen für die Heli-Austria Flight Academy

In Österreich kann zwischen drei verschiedenen Funkerzeugnissen gewählt werden. Die Wahl hängt ab von den Englischkenntnissen und den Vorstellungen in welchem Ausmaß die Fliegerei betrieben wird. Das Funkerzeugnis gilt ein Leben lang und muss nicht verlängert werden. Für englischen Zeugnisse sind jedoch zusätzlich die Regelungen der LPE zu beachten.

Arten von Funkerzeugnissen

BFZ beschränktes Funkerzeugnis

Berechtigt zum Flugfunk in deutscher Sprache in Österreich.
Dies ist die richtige Wahl, wenn man schlecht Englisch spricht oder wenn es zu aufwändig und zu teuer ist die regelmäßigen Language Proficiency Examination – Sprachkompetenz durchzuführen. Vorsicht: rein rechtlich darf damit auch nicht in Deutschland oder der Schweiz geflogen werden!

EFZ eingeschränktes Funkerzeugnis

Berechtigt zum deutschen und englischen Funken für Sichtflüge (VFR) im In- und Ausland.
Üblicherweise fliegt man als Privatpilot VFR Flüge. Bestehen keine Ambitionen in professioneller Weise zu fliegen oder dies sogar als Beruf auszuüben, ist das EFZ das richtige Funkerzeugnis.

AFZ allgemeines Funkerzeugnis

Das AFZ berechtigt zu allem Deutsch, Englisch für Sichtflug (VFR) und Instrumentenflug (IFR).
Nachdem jedoch auch bei der AFZ Prüfung ein recht hohes Niveau verlangt wird und besonders die IFR Teile für einen Anfänger ohne Vorwissen auch eher schwer zu verstehen sind, sollte man dieses nur anstreben, wenn man auch wirklich vor hat IFR zu fliegen (in der Hobbyfliegerei kaum üblich). Gurndsätzlich kann man später jederzeit auf ein höherwertiges Zeugnis "aufstocken" und wird anschließend nur noch die aufbauenden Teile geprüft.

Ausbildungsmöglichkeiten Flugfunk

Eine sehr gute Plattform zum Thema Flugfunk in Österreich bietet Radiocheck. Radiocheck bietet Onlineschulungen mit deren Hilfe es möglich ist im Eigenstudium die gesamte Ausbildung für das Funkerzeugnis durchzuarbeiten. Auch ohne Vorwissen können alle nötigen Fähigkeiten trainiert werden um ein BFZ, EFZ oder auch AFZ zu erlangen.

Prüfungsstandorte

Für die Absolvierung der Prüfung sind folgende Fernmeldebehörden erster Instanz zuständig:

Fernmeldebüro Oberösterreich und Salzburg

Freinbergstraße 22, 4020 Linz
Telefon: +43 (0)1 711 62 65 4501
Fax: +43 (0)1 711 62 65 4509
E-Mail: fb.linz@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro Steiermark und Kärnten

Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 Graz
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4600
Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4609
E-Mail: fb.graz@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro Tirol und Vorarlberg

Valiergasse 60, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)1 711 62 65 4701
Fax: +43 (0)1 711 62 65 4709
E-Mail: fb.innsbruck@bmvit.gv.at

Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland

Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4401
Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409
E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at